Genossenschaft

Contracting lässt sich in Abgrenzung zum klassischen Verkauf von Anlagen oder Energieträgern als umfassende Energiedienstleistung verstehen, die den Nutzer von allen Aufgaben entlastet, die mit der Bereitstellung der von ihm benötigten Energie zusammenhängen.

In verschiedenen EU-Richtlinien wird die Kombination von energieeffizienter Energietechnologie und/oder Maßnahmen, die die erforderlichen Betriebs-, Instandhaltung- und Kontrollaktivitäten beinhalten, als wertvoller Beitrag für Energieeffizienzverbesserung und/oder Primärenergieeinsparung bewertet. So erfordert gerade die Kraft-Wärme-Kopplung, die Wärme und Strom liefert, komplexe Kompetenzen von Planung über Betrieb bis Lieferung.

Es kommt darauf an, ein Vorhaben zur Energiedienstleistung technisch und rechtlich so zu strukturieren, dass die geplanten wirtschaftlichen, organisatorischen und ökologischen Ziele dauerhaft erreicht werden. Somit sind die Verträge zwischen den Beteiligten komplex, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsvorschriften zu beachten sind (BGB, Mietrecht, WEG  AVBFernwärmeVO, StromGVV, EnWG, KWKG, EEG, …).

Andererseits hat gerade die Wohnungswirtschaft großes Interesse an Kraft-Wärme-Kopplung.
In Bestandsobjekten kann Contracting eine Finanzierungsmöglichkeit für die Sanierung bzw. Modernisierung der alten Heizungsanlage sein.
Im Neubaubereich können die Anforderungen der EnEV 2014 und  Kfw 70 Effizienzhaus den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung erfordern bzw. erforderlich machen.

Entsprechend der Präambel der Satzung können unter dem Mantel der WSGeG Klein- und Kleinstprojekte realisiert werden. Das Projekt genießt alle Vorteile einer Genossenschaft, ohne diese selbst gründen und verwalten zu müssen:

  • kein Gründungsaufwand
  • schnelle Realisierung möglich
  • nur anteilige Verwaltungskosten
  • Know-how der Genossenschaft nutzen
  • Einkaufsvorteile der Genossenschaft nutzen

Innerhalb der WSGeG wird für jedes Projekt ein separates individuelles Betriebs- und Finanzierungskonzept erstellt.
Grundsätzlich denkbar sind:

  • Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes für ein konkretes Projekt mit Geschäftsführung durch WSGeG (z.B. „Bürgersolaranlagen“)
  • Nachrangdarlehen an WSGeG, die damit ein konkretes Projekt finanziert *
  • Ausgabe von Genussscheine durch WSGeG zur Finanzierung eines konkreten Projektes *

*keine BaFin-Genehmigung notwendig
Für jedes Projekt können so gezielt Kapitalgeber / Engagierte gesucht und gefunden werden. Emotionelle Verbundenheit (mit einem Verein, der Kirche, eines Dorfes …ect), zukunftsfähige Energieversorgung /–nutzung verbinden sich mit den Möglichkeiten einer ethisch-korrekten  Kapitalanlage. Anstelle einer anonymen Kapitalanlage kennt der Investor „seine“ Anlage und kann eine normale Rendite für sein Kapital erwirtschaften.

Was bietet Ihnen die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG

  • Initiierung von und finanzielle Beteiligung an Projekten zur nachhaltigen und ökologischen Energieerzeugung und effizienten Energienutzung
  • Beratung anhand einer Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse
  • Unterstützung bei Planung, Ausschreibung, Kauf, Errichtung und Betrieb Ihrer zukünftigen Strom produzierenden Anlage

    • Fotovoltaik-Anlage

    • "Strom erzeugende Heizung"
                                     -  KWK-Anlage*
                                     -  Brennstoffzelle

      Batteriespeicher für Wohnobjekte Ein- und Mehrfamilienhäuser

          unter Berücksichtigung der dargestellten Rahmenbedingungen

  • Betriebskonzept einschl. der Möglichkeit zum Contracting
  • Individuelle Betriebsführungskonzepte

*Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

Sie haben eine Projektidee im Bereich „Energieerzeugung / effiziente Energienutzung“  als Mieter, Verein, Gruppe aktiver Bürger!

Sie wissen nicht, wie Sie diese Projektidee realisieren können?

Die WSGeG berät und entwickelt mit Ihnen ein juristisch und technisch ausgereiftes Konzept. Anschließend können Sie entscheiden, ob das Konzept tatsächlich umgesetzt wird.

Auch für die professionelle Begleitung oder Geschäftsführung steht die WSGeG zur Verfügung.

Möglich ist sogar eine finanzielle Beteiligung der WSGeG, wenn Ihre Projektidee zur Genossenschaftsidee passt.
„Was einer nicht schafft, das schaffen viele“

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Im Folgenden einige Beispiele

Stromerzeugende Heizung (KWK-Anlage) im Mehrfamilienhaus

Die Energiekosten steigen jährlich. KWK-Anlagen haben einen höheren Wirkungsgrad als konventionelle Brennwerttechnik, da sie Wärme und Strom produzieren.

Durch die Änderungen des KWKG 2009 ist der Eigenverbrauch von Strom im Objekteine wirtschaftlich günstigere Lösung als die Einspeisung ins öffentliche Netz.

Bei der Realisierung in der Praxis sind insbesondere vier Varianten in ihren Auswirkungen zu vergleichen:

  • Immobilieneigentümer / Vermieter erwirbt Anlage selbst
  • Immobilieneigentümer / Vermieter schließt Contracting-Vertrag mit Drittem ab
  • Betreibergesellschaft wird gegründet und betreibt Anlage selbst
  • Betreibergesellschaft wird gegründet und schließt Contracting-Vertrag mit Drittem ab

Jede Variante ist in ihren finanziellen und mietrechtlichen Auswirkungen unterschiedlich. Dies bedarf einer ausführliche Beratung durch spezialisierte Fachleute.

Die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG in Schwabach hat sich mit Unterstützung von Rechtsanwältin Majchrzak-Rummel auf dieses Geschäftsfeld vorbereitet.

Die Wärme-Strom-Gemeinschaft ist Marktpartner der Fa. Senertec und deren Produkte der "Dachs-Familie. Weitere Produkte im Bereich "Strom-erzeugender Heizungen - BHKW - KWK" auf Anfrage.

Unter den Rubriken Angebote und Technik/Produkte können Sie einen ersten Überblick zu den genannten Produkten erhalten.

  • Beratung anhand einer Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse
  • Planung, Kaufvermittlung, Errichtung, Service und Wartung Ihrer zukünftigen Strom erzeugenden Heizung (KWK-Anlage*)

*Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

Hinweis: Gegenwärtig bieten die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG das Produkt „Stromerzeugende Heizungsanlage“ nur in der Metropolregion Nürnberg an.

Sie sind an eine Wärme und Stromlieferung durch die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG (WSGeG) interessiert?

Dann füllen Sie unseren Fragebogen zur Bedarfprognose für eine stromerzeugende Heizungsanlage in Ihrer Immobilie aus und senden diesen unverbindlich an die WSGeG.

Zum Download des Fragebogens PDF-Datei ...

Beratung:

Nach Eingang Ihres Fragebogens prüft das WSGeG Team kostenlos die Einsatzmöglichkeit unserer stromerzeugenden Heizungsanlage in Ihrer Immobilie und informiert Sie unverbindlich über das Ergebnis.

Bei positivem Ergebnis vereinbart unser Vertrieb mit Ihnen gerne einen kostenlosen Besichtigungstermin vor Ort, um einen möglichen Einbau genauestens zu prüfen. Unser Vertriebsmitarbeiter wird alle Ihre Fragen klären und ggf. den Fragebogen ergänzen

Nach Abschluss eines Beratungsvertrages iHv pauschal 200 € werden auf Basis der dann vorliegenden Daten gemeinsam mit unserem Fachpartnern die Konfiguration Ihrer individuellen stromerzeugenden Heizungsanlage durchgeführt und mit dem zuständigen Kaminkehrer die Anforderungen an die Abgasanlage abgeklärt. Die finanziellen Aspekte von Contracting werden mit Ihnen ausführlich besprochen.

Nun kann die WSGeG Ihren einen individuellen Vertrag zur Wärme- und Stromlieferung anbieten.

Die Kosten dieser ausführlichen Beratung werden natürlich bei Abschluss des Hauptvertrages angerechnet

Errichtung der stromerzeugenden Heizungsanlage:

Nach Abschluss des Hauptvertrages bezahlen Sie den einmaligen Installationszuschuss von 4.495 € (brutto inkl. gesetzlicher gültiger MwSt. von 19%).

Mit Zahlungseingang des vertraglichen 1xZuschusses legen Sie und die WSGeG den Liefer- und Einbautermin fest. In der Regel beträgt die Lieferdauer zwischen 4 – 6 Wochen.

Zum Liefertermin beginnt die Errichtung der stromerzeugenden Heizungsanlage. Der Einbau dauert i.d.R. 2 – 3 Tage. Nach Abschluss der Errichtung wird die stromerzeugende Heizungsanlage in Betrieb gesetzt.

Ihre bisherigen Lieferverträge für Gas und Strom werden beendet. Die WSGeG übernimmt Ihre Versorgung mit Wärme und Strom.

Ein wesentlicher Anlass zur Gründung der Wärme-Strom-Gemeinschaft eG im Jahr 2009 war die Anteilszeichnung der Schwabacher Stadtwerke (Ende 2008) am - von Dong Energy - geplanten Kohlekraftwerk Lubmin an der Ostsee bei Greifswald.

Ende 2009 während des laufenden Klimagipfel in Kopenhagen verkündete das dänische Energieunternehmen DONG Energy, dass Ende des Projektes in Lubmin.

Seit 2010 beteiligen sich die Stadtwerke Schwabach an mehreren erneuerbaren Energieprojekten wie z.B. Windpark BARD II, Windpark Zieger in der Oberpfalz, Windpark der Domnitz.

Die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG freut sich ihren 100. Anteil

100Anteil

an die Stadt Schwabach zu übergeben

Uebergabe Anteil WSG SC rd800

Bild v.l.n.r: WSG Aufsichtsrat Werner Belzner, Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht, WSG Vorsitzender Ralf Hansen, Oberbürgermeister Matthias Thürauf, WSG Vorstand Eckhard Göll, Stadtkämmerer Sascha Spahic

Die detaillierte Satzung können Sie elektronisch hier einsehen und / oder herunterladen (downloaden).

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Wärme-Strom-Gemeinschaft eG
Amtsgericht Nürnberg GnR 309
Prüfungsverband GVB -
Genossenschaftsverband Bayern
Südliche Ringstraße 17
D-91126 Schwabach

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Das Original der Satzung kann in den Geschäftsräumen der Wärme-Strom-Gemeinschaft eingesehen werden.

Eine Kopie steht hier zum Download als   PDF-Datei  zur Verfügung.

Präambel der Satzung 

Die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG hat zum Ziel, ihren Mitgliedern, interessierten Haushalten und Betrieben eine nachhaltige, umweltverträgliche, zukunftsfähige und effiziente Energieversorgung zu möglichst kostengünstigen Preisen zu verschaffen - sei es, indem

Mitglieder, interessierte Bürger/Bürgerinnen und Betriebe angeregt werden, selbst Energie-Unternehmer zu werden oder Mitglieder die technische Entwicklung zur Nutzung alternativer Energien oder zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Abwärme) fördern und / oder nutzen.

Dadurch sollen Unabhängigkeit von Monopolanbietern und die regionalen Wirtschaftkreisläufe gefördert werden.

Zum Schutz des Klimas und der Umwelt sollen im Bereich Energieversorgung Ökonomie und Ökologie miteinander verbunden werden.

 

Präambel der Satzung
Die Wärme-Strom-Gemeinschaft eG hat zum Ziel, ihren Mitgliedern, interessierten
Haushalten und Betrieben eine nachhaltige, umweltverträgliche, zukunftsfähige und
effiziente Energieversorgung zu möglichst kostengünstigen Preisen zu verschaffen -
sei es, indem
• Mitglieder, interessierte Bürger/Bürgerinnen und Betriebe angeregt werden, selbst
Energie-Unternehmer zu werden oder
• Mitglieder die technische Entwicklung zur Nutzung alternativer Energien oder zur
Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Abwärme) fördern und / oder nutzen.
Dadurch sollen Unabhängigkeit von Monopolanbietern und die regionalen
Wirtschaftkreisläufe gefördert werden.
Zum Schutz des Klimas und der Umwelt sollen im Bereich Energieversorgung
Ökonomie und Ökologie miteinander verbunden werden.

Partner Anzeigenteil

Fa. Anton Herzog - Heizung-/Sanitär

Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2014-005 Neubau eines Mehrfamilienhaus (17 WE) nach KfW70 in Schwabach Wolfskeel Str. / Ebersbergerstr. 3+3a

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