Genossenschaft

Die Organe der Genossenschaft sind:

A. der Vorstand
B. der Aufsichtsrat
C. die Generalversammlung

Mitglieder und Generalversammlung:
Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Generalversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in dieser Satzung bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über:

a) Änderung der Satzung,
b) Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts des 
    Prüfungsverbandes,
c) Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des
    Jahresüberschusses oder Deckung des Jahresfehlbetrages,
d) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats,
e) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Generalversammlung gewählt.

Aufsichtrat
Der Aufsichtsrat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden.

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Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2012-011

 

Filiale Büchenbach der Raiffeinsenbank Roth-Schwabach. Das Gebäude hat Misch-Nutzung, da sich neben der Bankfiliale auch einige Miet-Wohnungen im Gebäude befinden.

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