Strom erzeugende Heizungen speisen ihren Überschuss überwiegend in das Niederspannungsnetz des lokalen Netzbetreibers ein. Dieser eingespeiste Strom wird i.d.R. durch den Netzbetreiber in dieser Spannungsebene direkt verwertet. Es wird lediglich das Niederspannungsnetz zur Verteilung der eingespeisten Drehstromleistung 230V/400V genutzt und benötigt.
Durch diese Gegebenheit werden also für den Netzbetreiber Kosten vermieden, die beim heruntertranformieren aus der nächst höheren Spannungsebene entstehen.
Der Netzbetreiber hat dem Einspeisenden eine Vergütung für die vermiedenen Netznutzungskosten zu erstatten.
Rechtliche Grundlage:
Das die Betreiber der Strom erzeugende Heizungen (KWK, BHKW) ein Entgelt für vermiedene Netzgebühren erhalten steht in § 4(3) KWKG und
§ 18 Stromnetzentgelt- Verordnung (StromNEV)- Entgelt für dezentrale Einspeisung
Üblicherweise erstatten die Netzbetreiber vermiedene Netznutzungsentgelte in der Höhe von 0,5 bis 2,0 ct pro kWh.