18.03.2013 - Eine vollständige Energiesteuerentlastung ist wieder möglich
gemäß Bundesgesetzblattvom 18.03.2013 hat der Bundesfinanzminister mit Mitteilung vom 14.3.2013 bekanntgemacht, dass die EU-Kommission am 22.02.2013 die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat für die Gewährung der Steuererstattung für KWK-Anlagen gemäß § 53a, Energiesteuergesetz (EnStG). Damit ist §53a, EnStG mit Wirkung vom 1.4.2012 in Kraft getreten. Damit ist auch rückwirkend bis zu diesem Zeitpunkt Rechtsicherheit gegeben für die Steuererstattung beim Betrieb der betroffenen KWK-Anlagen.