18.03.2013 - Eine vollständige Energiesteuerentlastung ist wieder möglich

gemäß Bundesgesetzblattvom 18.03.2013 hat der Bundesfinanzminister mit Mitteilung vom 14.3.2013 bekanntgemacht, dass die EU-Kommission am 22.02.2013 die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat für die Gewährung der Steuererstattung für KWK-Anlagen gemäß § 53a, Energiesteuergesetz (EnStG). Damit ist §53a, EnStG mit Wirkung vom 1.4.2012 in Kraft getreten. Damit ist auch rückwirkend bis zu diesem Zeitpunkt Rechtsicherheit gegeben für die Steuererstattung beim  Betrieb der betroffenen KWK-Anlagen.

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Raiffeisenbank Roth-Schwabach

Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2010-12 - Wohnhaus mit Büronutzung

KWK-Anlage Dachs G5.5 mit Kondensor und  Brennwert-Kessel 35KW

Inbetriebnahme 12.2010

IST-Produktion KWK-Anlage zum 31.12.2015:

  • Laufzeit:                        24.357 h
  • Stromproduktion:     129.710 kWh
  • Eigennutzung:              48.479 kWh
  • Einspeisung:                  81.241 kWh
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